IM1248: Le Brunch - Jugendschutz/Indizierung/Zensur
Um den Jugendschutz bei Videospielen in Deutschland ranken sich viele Missverständnisse und gefährliches Halbwissen. Als Spielerkäufer kommt man damit früher oder später zwangsläufig in Kontakt. Doch im Paragraphen-Dschungel kann man schnell den Überblick verlieren, was hierzulande eigentlich erlaubt ist und was nicht, wenn es um Alterseinstufungen von Videospielen geht.
Daniel hat sich den Anwalt Felix Hilgert eingeladen, der für das Kölner Büro der weltweit tätigen Kanzlei Osborne Clarke tätig ist. Felix ist auf Gamesrecht spezialisiert und bloggt darüber auch regelmäßig unter Spielerecht.de. Als Fachmann erklärt Felix im Podcast ausführlich und ohne Juristendeutsch die rechtliche Situation der Altersfreigabe von Videospielen.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage darf der Staat überhaupt entscheiden, dass eine Einstufung stattzufinden hat? Was machen dabei die USK und die BPjM? Welcher Formen der Indizierungen gibt es überhaupt und was bedeuten sie für Handel, Privatpersonen und Medien?
Would you kindly…
Ihr wollt unabhängigen Spielejournalismus unterstützen und Zugriff auf alle Insert-Moin-Folgen haben? Great!
Dann werdet Unterstützer*in auf Patreon oder Steady: Für nur 5 EUR im Monat erhaltet ihr jeden Montag, Mittwoch und Freitag eine neue Folge per RSS-Feed frisch zum Frühstück geliefert. Darunter Reviews zu aktuellen Spielen, Einblicke hinter die Kulissen mit interessanten Menschen aus der Branche, Meta-Diskussionen und Themen-Specials.
Die Unterstützung ist jederzeit kündbar und ihr erhaltet sofort Zugang zu allen Premium-only-Inhalten!
Alle weiteren Informationen auf patreon.com/insertmoin oder steadyhq.com/insertmoin
Ich brauch keinen Gutschein – wie schaut das Ganze eigentlich in Österreich aus?
Anders.
Spaß beiseite: Meines Wissens ist in Österreich das europäische PEGI-System der Maßstab. Und das sieht keine Indizierungen vor, sondern als Maximum eine 18+-Kennzeichnung, die besagt, dass es an Erwachsene verkauft werden darf.
Österreich hat eben nur oft das Pech, dass es unter den dt. Regelungen auch leidet, d.h. es gibt eben nur eine Version mit deutsche Sprachausgabe und die ist geschnitten. Also müssen Österreicher zur geschnittenen deutschen oder zur gleich zu internationalen Version greifen.
Ich hol mir dann sowieso immer die UK Version.
PEGI funktioniert aber auch etwas anders als die USK. PEGI ist eher mit der „Prüfung“ durch das ESRB in den USA vergleichbar, da beide einen starken Fokus auf die Selbstauskunft des Publishers legen (vgl. http://www.pegi.info/de/index/id/47/ und http://www.esrb.org/ratings/ratings_process.jsp).
Persönlich muss ich sagen, ist mir das USK-System da lieber.
Für Österreich ist außerdem noch ganz interessant, dass man hier den zu Deutschland entgegengesetzten Weg geht und auf eine Posititvprädikatisierung setzt (vgl. http://bupp.at/de/%C3%BCber-die-bupp). Ähnliche Angebote gibt es zwar auch in Deutschland (z.B. http://www.spielbar.de der Bundeszentrale für politische Bildung, oder natürlich die Bestrebungen zur „pädagogischen Ausrichtung“ des Computerspielepreises (zu den aktuellen Kriterien siehe hier: http://deutscher-computerspielpreis.de/kriterien)) aber nicht so politisch dezidiert wie in Österreich.
Fand ich sehr schön mal einen darauf spezialisierten Anwalt zuzuhören, der die Fakten klärt. Gerade bei dem Thema ist immer viel Halbwissen und Unwahrheit im Umlauf hab ich das Gefühl :)
Meiner Meinung nach wurde das Thema hier sehr gut besprochen. Endlich mal ohne gefährlichem Halbwissen!
Sehr interessanter Beitrag, besonders wenn man überhaupt keine Ahnung hat und maximal weiß, das es einen Unterschied zwischen „Keine Jugendfreigabe“ und „indiziert“ gibt.
Danke dafür. Schöner Castro und gut gewählter Gast. Allerdings hätteich mir noch ein paar Beispiele aus dem Alltag des Rechtsanwalts gewünscht
Gute Folge. Stimmt schon, dass da viel gefährliches Halbwissen kursiert. Finde das kurios, dass ihr so viele Hörer habt die „probierts halt mal aus“ sagen.
Wobei das zentrale Problem für Spieler ja leider nicht gelöst werden soll. Indizierung als Werbeverbot ist im Zeitalter des Internets totaler Unfug. Wenn Kids Infos über ein Spiel wollen kriegen sie welche, ist in deutscher Sprache sogar besonders leicht wegen Nachbarn in der Schweiz und Österreich. Und doch unterscheiden wir in verschiedenen Versionen von „ab 18“. Ob ein Minderjähriger „USK 18 Spiel X“ oder „indiziertes Spiel Y“ nicht kaufen darf, sollte keinen Unterschied machen, aber da stellt sich der Gesetzgeber quer.
Can I haz PEGI nao?
Also mich würde brennend interessieren: Darf ich indizierte Spiele über Twitch streamen? Beispielsweise Die amerikanische Fassung von Wolfenstein, die Definitive Edition von Sleeping Dogs oder Dying Light? Im Netz schreiben manche ja, da Twitch eine amerikanische Seite sei und damit amerikanisches Recht greift, aber stimmt das?
Für Live-Videos und Videokonserven auf Videoplattformen gilt vermutlich das gleiche, was auch für TV-Sender gilt. D.h. es gibt bereits strenge Regeln für Material „Ab 16“ und „Ab 18“, was die Sendezeit angeht. Viele Let’s-Player nehmen auch immer ganz naiv an, wenn sie die ganz gewalttätigen Szenen weglassen, dann gilt eine andere Altersfreigabe, aber die Altergrenze gilt für das Gesamtwert, nicht für die schlimmsten Szenen. Es gibt zwar Fälle, wo Fernsehsender entschärfte Versionen zeigen, aber meines Wissens mussten diese gekürzten Fassungen auch offiziell von der FSK geprüft werden. Wer sich an deutsches Publikum wendet, sollte sich an Sendezeiten halten, oder die Finger von entsprechenden Spielen lassen.
Das beruht jetzt halt auch eher auf Vermutungen. Dabei sprichst du selbst ja auch Videokonserven an. Was macht man denn jetzt mit Spielen, die in Deutschland indiziert sind, auf internationalen Seiten wie YouTube oder den gespeicherten Broadcasts bei Twitch? Die Zeit des Streamens kann man zwar festlegen, aber Gespeichertes ist, wie Tweets auf Twitter, uhrzeitunabhängig rund um die Uhr 24/7 verfügbar. Aber es liegt nicht auf meiner persönlichen in Deitschland registrierten Website, sondern sonstwo bei einem globalen Anbieter.
Also hier ganz konkret nochmal die Frage: kann man in Deutschland tatsächlich belangt werden, weil man auf Twitter.com einen Tweet über ein indiziertes Spiel verfasst hat, während der Publisher selbst das Spiel dort sogar mit einem eigenen Account, der namentlich sogar wie das Spiel heißt, bewirbt? Oder noch wahrscheinlicher: Sarazar beugte sich dem Jugendschutz und nahm eine Let’s Play-Serie offline, während der polnische Entwickler Werbeclips, Spielszenen und so weiter auf YouTube.com und Twitch.tv veröffentlicht. Es ist doch dieselbe Plattform. Wie kann das nur aufgrund meines persönlichen Aufenthaltsortes rechtlich für mich andere Konsequenzen haben? (Wobei ich mich nicht mit Sarazar vergleichen will und nicht mal Let’s Player bin. ;))
Ich wohne aber an der österreichischen Grenze, wenn ich eine PEGI-Version spiele und das Ganze capture, eine Video-Review aus dem Bildmaterial mache, dann kurz über die Grenze fahre und es auf YouTube hochlade, müsste ich doch damit dasselbe Schlupfloch gefunden haben, wie die benachbarten YouTuber, die sich darum nicht scheren (müssen), oder?
spannendes Thema, vielleicht schaut ja Felix Hilgert hier noch mal vorbei um ein paar Fragen zu beantworten?
Das wäre ja fantastisch. Sehr, sehr großartige Folge war es ohnehin. Super interessant und kurzweilig. Danke dafür.
Gibt es da mitlerweile genaueres? Denn genau das ist ja was aktuell viel genutzt wird. Und ich trau mich auch nicht, weil ich einfach nicht weiß ob es erlaubt ist.
Diese Folge ist sehr schlecht zum nebenbei neben dem Zocken hören geeignet, da man schon etwas aufpassen muss, mit den vielen komplizierten Regelungen der USK und BpJM. Aber sehr interessant mal Einblicke in diese Richtung zu bekommen ;)
Sehr schöne und informative Folge. Dazu weitergehend wäre ein Interview mit dem Cheftester der USK Marek Brunner vllt auch ganz interessant. Durfte ihm im Rahmen eines Interviews für eine Doku zum Thema Zensur und Kontrolle mal zuhören. Danach hat man definitiv auch eine andere Sicht auf die USK, die ja gerne mal zum Sündenbock wird.
Ich bin es leid bevormundet zu werden, deshalb kaufe ich meine Spiele in UK.
Da kann ich mich daruf verlassen, das sie ohne größere Schnitte auf den Markt kommen
Ich bin es leid bevormundet zu werden, deshalb bestelle ich meine Spiele im UK.
Da kann ich mich daruf verlassen, das sie ohne größere Schnitte auf den Markt kommen.
Spannender Cast. Ich selbst sehe die USK gar nicht so negativ wie es in Gamerkreisen gerne getan wird. Heutzutage kommen ja wirklich nur noch Härtefälle auf den Index. Ich finde es jedoch „schade“ dass in diversen Medien die angesprochene Angst umgeht das eine Rezension gleichzusetzen mit Werbung ist. Denn gerade ein kritisches betrachten der Thematik ist essentiell für den Jugendschutz.(Quasi als Medielles Kontrollorgan für das Staatliche Kontrollorgan)
Oha, da fällt doch glatt das Sonntagscroissant vom Teller. Das war mal ein ganz schönes Brett. Lange Folge, komplexes Thema und ordentlich Abkürzungsbingo. Möchte jetzt schon anregen, diese Folge beim Jahresrückblick im Hinblick auf Abrufzahlen auszuwerten. Könnte mir gut vorstellen, dass diese Folge zum Dauerbrenner mutiert.
Echt ein richtig guter Podcast! Einfach ein relevantes Thema, wo man aber irgendwie doch nicht wirklich genau weiß, was da eigentlich Sache ist. Sehr sympathischer Gast übrigens!
Danke, Daniel, fürs Sich-Dümmer-Machen im Dienste des Publikums. Und Danke, Felix Hilgert, für die erstaunlich klaren Ausführungen. 80 Minuten ging die Folge. Ich hätte auch 160 gehört. (Ich will keine Pizza)
Öhm…gern geschehen. Ich hätte das natürlich alles gewusst und ebenso kompetent und sachkundig ausführen können wie Felix, aber nunja, was macht man nicht alles fürs Publikum. *räusper*
Toller Cast. Würde sich fast lohnen auch Artikel zusammenfassen, schon alleine wegen den verschiedenen Abkürzungen und deren Regelungen ;-) (hinthint).
–> http://spielerecht.de/jugendschutz-was-sie-schon-immer-ueber-die-bpjm-wissen-wollten/
Sehr gut!
Ham’wer alle was gelernt.
Sehr guter Podcast.
GIbt es die Möglichkeit für einen Anschluss-Cast um einmal aufzuzeigen, wie die einzelnen Kennzeichnungen sich aufschlüsseln, beziehungsweise welche Inhalte welche Auswirkungen auf Jugendliche haben können?
Also was ist eine ab 0/6/12/16/18?
Im Bereich Film habe ich mich aus beruflichen Gründen damit schon beschäftigt, im Spielebereich kann ich das nur schwer durchschauen. Ich denke das geht auch vielen anderen so.
Viele betrachten ja den Jugendschutz als Bevormundung oder Gängelei, gerade weil sie nicht wissen, dass und wie im Speziellen die Jugend tatsächlich gschützt werden sollte.
Ich kenne mehrere Eltern, die sich nicht an die FSK-Zertifikate halten und wahrscheinlich gar nicht wissen, was sie ihrem Kind zumuten oder zumuten könnten.
Natürlich ärgert es einen, wenn gerade ein Spiel oder auch ein Film, auf den man sich freut, eine Kennzeichnung erhält, das einen vom Konsum dessen ausschließt. Dennoch ist es wichtig zu reflektieren und die Abwägung von verschiedenen Freiheiten auch für sich zu beleuchten. Der Schutz der Allgemeinheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist ein wichtiges Gut!
„Ich kenne mehrere Eltern, die sich nicht an die FSK-Zertifikate halten
und wahrscheinlich gar nicht wissen, was sie ihrem Kind zumuten oder
zumuten könnten.“
Oh ja, wie oft habe ich in Spieleläden schon den Fall gesehen, dass ein überforderter Elternteil mit den Wünschen seiner/ihrer Kinder völlig überfordert ist und sogar trotz nun ja quadratkilometer-großer Aufdrucke, diese Altersangaben nicht einschätzen kann. Zwar sollten Eltern, meiner Meinung nach, in diesem Fall Regeln auch selbständig auslegen dürfen, aber hoffentlich basierend auf einer informierten Entscheidung.
Danke für den sehr informativen Cast. Felix konnte dieses doch sehr komplexe Thema äußerst klar und informativ „zerpflücken“.
BPjM-aktuell kann man als erwachsene/r Bürger/in übrigens in vielen Bibliotheken (z.B. Uni-Bibliotheken) einsehen.
Ein Folgecast mit, wie schon erwähnt, Marek Brunner, oder einem Redakteur einer Zeitung deren Ausgabe schon einmal beschlagnahmt wurde (vgl. diesen Focus Artikel über eine Power Play Beschlagnahmung: http://www.focus.de/kultur/medien/presse-eingeschwaerzte-busen_aid_156488.html) wäre spannend.
Aus spielekultureller Perspektive finde ich es sehr spannend, dass im letzten Jahr, laut M!Games, kein einziges neues Spiel indiziert wurde, sondern sich nur Folgeindizierungen finden. Dieser Trend hat sich zwar dieses Jahr schon gewandelt (siehe Dying Light und Hatred ist ein guter Kandidat für eine Beschlagnahmung), aber doch interessant. Auch zu sehen welche Spiele mittlerweile eine „ab 18“ bekommen (God of War 3, anyone?!). Auch das deutlich mehr Spiele vom Index verschwinden (sei es per Antrag, sei es aufgrund von Verjährung) als auf selbigen wandern zeigt, dass sich durchaus eine andere Sichtweise bei der BPjM durchgesetzt hat.
Na, da fühle ich mich doch im Bezug auf die Nichtnennung des Namens bestätigt. Daran angelehnt: Ein Spiel mit Namen bloß zu erwähnen, also jenseits einer vertieften Auseinandersetzung es nur als Referenz oder Vergleich anzubringen, davor wird ja auch oft zurückgeschreckt. Das halte ich wiederum in der Regel für übertrieben. Vielleicht könnte man da auch noch eine juristische Einschätzung zu bekommen.
Allgemein würde ich lieber weniger Jugendschutz vom Quarantänetyp sehen und mehr vom Typ Anleitung zum kritischen Medienkonsum. Mit einer anonymen Nutzung des Internets scheint Jugendschutz der ersten Art im Prinzip inkompatibel. Und da fällt die Abwegung der Rechtsgüter für mich eindeutig aus. Und da Isolierung sowohl von einem recht veralteten Modell der Medienwirkung ausgeht, als auch unter vielen Szenarien praktisch scheitert, sollte man sich davon wegbewegen.
Sehr gute Folge. Vor allem das ein Anwalt aus freien Stücken bei euch vorbeikommt und informiert hat mich positiv überrascht ;)
Ein guter Podcast. Sehr kompetenter und netter Gast. Ich finde aber Daniels Fragen meisten zu lang, außerdem nehmen sie meistens die Antwort bereits vorweg.
Es freut mich aber ungemein, dass es einen deutschen Podcast gibt der journalistisch an Themen herangeht.
Sehr interessanter Podcast. Trotzdem wurde ein Fragenkomplex nicht beantwortet. Wann zieht das deutsche Recht im Internet. Wenn ich als Deutscher an einem österreichischen oder schweizerischen Podcast teilnehme darf ich dann über indizierte Spiele sprechen? Oder ich als Deutscher in Amerika lebe und einen Podcast mache. Darf ich auf Amazon.com eine Rezension über so ein Spiel schreiben? Ist sich der Gesetzgeber dieser Problematik bewusst und nimmt sich dessen an?
Der Fragenkomplex wurde deswegen nicht beantwortet, weil diese Problematik überhaupt nicht existiert. Deine Nationalität ist doch vollkommen egal. Sprich: Wenn du als Deutscher in Amerika lebst, musst du dich an die dortigen Regelungen und Gesetze halten. Wenn du in einem österreichischen Podcast mitmachst, haben die dt. Behörden da überhaupt keine Rechtsgrundlage gegen dich.
Dann ist es doch ganz einfach über indizierte Spiele zu reden. Ihr kennt ja zumindest einen Österreicher, gründet mit ihm insertmoin.at und sprecht da dann über diese Spiele. Über Twitter verkündet ihr, dass ihr zu Gast bei insertmoin.at wart, um dort über ein indiziertes Spiel zu reden.
Eigentlich will ich nur darauf hinaus, dass es im heutigen Internet-Zeitalter sehr einfach ist, solche Regelungen zu umgehen. Die Kinder und Jugendlichen beschränken sich ja nicht auf das deutsche Internet. Im Grunde sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder vor schädlichen Inhalten im Internet zu schützen. Meiner Meinung nach sollte man ein solches Gesetz deswegen überdenken und der Realität anpassen. Die Berichterstattung sollte frei gegeben werden. Den Verkauf kann man ja weiterhin eingrenzen.
Zwei Dinge, die mir spontan eingefallen sind:
1.
Es wurde John Grisham und Better call Saul erwähnt. In der Aufzählung fehlt: Matlock.
2.
Die rechtliche Grundlage für den JMStV hätte mich interessiert bzw. woher dieser Staatsvertrag seinen rechtsbildenden Charakter oder Legitimation bezieht.
Die zweite Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn sich alle Bundesländer zusammensetzen und gemeinsamm einen Vertrag formulieren und und er dann von allen Länderparlamenten so verabschiedet wird, ist das doch klar. Oder nicht?
Insert Bookmark für zukünftig gelesene oder gehörte Anfragen über Jugendschutz, USK, Indizierung usw. Sehr gut, vielen Dank. :)
in der tat
Eine Kennzeichnung der Games halte ich generell für sinnvoll, ein Spiel zu indizieren ist aber in meinen Augen völliger Schwachsinn. Jeder der eine Tastatur bedienen kann, bestellt sichs im INet, aber die über 30 Jährigen (wie ich) sind gezwungen, Fakeaccounts für DLC’s zu erstellen, da sie z.B. im deutschen PSStore gar nicht geführt werden. Die Steuern gehen natürlich für Games und DLC’s ins Ausland, weil ich spiele was und wann ICH will. Klasse System Deutschland, Bravo!!! Ich bin es langsam sowas von leid in diesem vorschriftenverseuchten Land zu leben.